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Nur zertifizierte TSEs sind gesetzeskonform

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Aus gegebenem Anlass möchte der DFKA e.V. auf die Gültigkeit des nachfolgenden Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 6.11.2019 hinweisen:

»Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl. S. 3152) ist § 146a AO eingeführt worden, wonach ab dem 1. Januar 2020 die Pflicht besteht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind.«

Uns ist zu diesem Zeitpunkt keine Regelung bekannt, die dieses Gesetz außer Kraft setzt oder eine Umgehung ermöglicht.

Den gesamten Beitrag des DFKA e.V. finden Sie hier: https://dfka.net/nur-zertifizierte-tses-sind-gesetzeskonform/

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